Einmal im Jahr, hat jede Patientin die Möglichkeit, eine Krebsvorsorgeuntersuchung zu Kosten der Krankenkasse durchführen zu lassen.

Diese besteht aus:

  • einer gynäkologischen Untersuchung
  • einem Zellabstrich vom Muttermund
  • einerTastuntersuchung der Brustdrüsen
  • ab dem 45. Lebensjahr einer Untersuchung des Enddarms und einem Test auf Blut im Stuhl

Die regelmäßige Inanspruchnahme der Krebsvorsorgeuntersuchung gibt jeder Patientin eine relativ gute Sicherheit, daß bösartige Erkrankungen schon im Frühstadium entdeckt werden.

Jedoch gibt es durch die Weiterentwicklung der Medizin, wesentlich mehr und auch wesendlich sichere Möglichkeiten, Vor- und Frühstadien bösartiger Erkrankungen zu erkennen:

  • eine Ultraschalluntersuchung des inneren Genitale zur Beurteilung der Eierstöcke, Gebärmutter, Blase und der Dicke der Gebärmutterschleimhaut
  • eine Ultraschalluntersuchung der Brustdrüsen zur Erkennung nicht tastbarer Veränderungen des Brustdrüsengewebes
  • verbesserter Abstrich zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs (TPPT-Abstrich). Wie aus mehreren Studien hervorgeht, verdoppelt sich die Findungsrate dys-plastischer-und Tumorzellen bei der Anwendung der Dünnschichtzytologie-Aufbereitung.
  • ein Zellabstrich zur Erkennung von HPV - Infektionen (high-risk-Typen von humanen Papillomaviren), die oft zu krebsartigen Veränderungen am Muttermund führen
  • Neben dem Nachweis von okkultem Blut im Stuhl gibt es zur Darmkrebsvorsorge ein weiteres Verfahren, Hinweise auf ein Tumorgeschehen zu erhalten: Den Nachweis von "Tumor M2-PK"


Leider werden diese verbesserten und somit auch sinnvolleren Untersuchungen, von den gesetzlichen Krankenkassen nicht bezahlt.

Meine Mitarbeiterinen beraten Sie gern, welche Maßnahmen bei Ihnen im Einzelfall sinnvoll und nützlich sind.